Einladung zur Eintragung in das Verzeichnis der Stimmzähler/innen

Gemeinde Rodeneck

Die Stimmzähler und –zählerinnen werden aus dem einschlägigen Verzeichnis ausgewählt und ernannt. Der Antrag muss innerhalb 30. November eines jeden Jahres eingereicht werden.


Voraussetzungen:

Bürger und Bürgerinnen, die in den Wählerlisten der Gemeinde Rodeneck eingetragen sind und die Pflichtschule abgeschlossen haben.

Eintragung Stimmzählerverzeichnis (68 KB) - .PDF

30.10.2023

DEU