Verordnung über die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene

Die Gemeinde Rodeneck regelt mit dieser Verordnung, wie Gästebetten für touristische Betriebe auf Gemeindeebene zugewiesen werden.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2023

Beschreibung

  • Die Gemeinde entscheidet, wie viele Gästebetten an Hotels, Pensionen oder Vermieter vergeben werden dürfen – dabei gelten klare Regeln und Kategorien.
  • Es gibt zwei Arten von Gästebetten: reguläre und vorläufige, die je nach Bedarf und Entwicklung des Tourismus vergeben werden.
  • Die Vergabe erfolgt nach bestimmten Kriterien wie Infrastruktur, Erreichbarkeit und Nachhaltigkeit, und wird in einer Rangliste organisiert – mit einer Höchstgrenze von Betten pro Betrieb.

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Veröffentlichungsdatum

28.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 20.08.2025, 09:59 Uhr

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